Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: September 2026 | Gültig ausschließlich für den B2B-Geschäftsverkehr
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Swen Haas, Rundum-IT Consulting, Bundesallee 17, 10717 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.
3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand & Rechtsnatur der Leistungen
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Managed IT Services, IT-Flatrate, Cyber-Defense, Cloud-Infrastruktur (Microsoft 365) sowie IT-Consulting.
2. Dienstvertragscharakter: Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich die Herbeiführung eines bestimmten messbaren Werkerfolges vereinbart ist, stellen alle Verträge und Betreuungsleistungen Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Der Auftragnehmer schuldet das fachgerechte, anerkannte Tätigwerden nach dem aktuellen Stand der Technik, nicht jedoch das Eintreten eines wirtschaftlichen oder ununterbrochenen Betriebserfolgs.
§ 3 Service Level Agreement (SLA) & Servicezeiten
1. Reguläre Servicezeiten: Die vereinbarten Betreuungs- und Helpdesk-Leistungen werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr erbracht (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers in Berlin).
2. Reaktionszeiten: Die vereinbarten Reaktionszeiten definieren die Zeitspanne zwischen dem Eingang einer qualifizierten Störungsmeldung über das Ticketsystem innerhalb der regulären Servicezeiten und der ersten qualifizierten Rückmeldung durch einen Techniker (Erstreaktion). Sie stellen keine Garantie für eine finale Behebungszeit dar.
3. Notfalleinsätze: Einsätze außerhalb der regulären Servicezeiten bedürfen gesonderter Beauftragung und werden mit den jeweils gültigen Zuschlägen abgerechnet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber benennt mindestens einen festen, zeichnungsberechtigten IT-Ansprechpartner.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle zur Leistungserfüllung erforderlichen administrativen Zugangsdaten und Fernwartungszugriffe zur Verfügung stehen und eine funktionierende Breitband-Internetanbindung besteht.
3. Datensicherung: Soweit das Backup nicht ausdrücklich als vollumfänglicher Managed Service durch den Auftragnehmer beauftragt ist, obliegt die regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung dem Auftraggeber.
4. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm genutzten Softwarelizenzen ordnungsgemäß und ausreichend lizenziert sind.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Preisanpassungen
1. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro rein netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Monatliche Service- und Betreuungspauschalen sind zum 1. eines jeden Kalendermonats im Voraus fällig. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3. Drittanbieterlizenzen: Preiserhöhungen von Drittherstellern (z. B. Microsoft, SentinelOne, Keeper Security) können nach schriftlicher Vorankündigung von 4 Wochen zum Monatsbeginn an den Auftraggeber weitergereicht werden.
4. Wertsicherung: Zur Absicherung gegen Kostensteigerungen kann die Betreuungspauschale nach 12 Monaten Vertragslaufzeit einmal jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst werden (gedeckelt auf max. 5 % p. a.).
§ 6 Haftung & Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Gesamtwert der in den letzten 12 Monaten vom Auftraggeber entrichteten Nettovergütung.
3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Betriebsunterbrechungen und reine Vermögensschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, täglicher Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 7 Datenschutz & Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG, TDDDG).
2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten kann, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
3. Berufsgeheimnisträger gem. § 203 StGB (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) schließen mit dem Auftragnehmer eine schriftliche Verschwiegenheitsvereinbarung gem. § 203 Abs. 4 StGB ab.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.