Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Mit wenigen Fragen sehen Sie, ob Ihr Unternehmen direkt betroffen ist – und ob Anforderungen über Ihre Kunden auf Sie zukommen.
NIS-2-Check: Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Technische Ersteinschätzung nach dem BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes, nur für Deutschland. Keine Rechtsberatung: Sonderfälle wie Unternehmensgruppen oder Tätigkeiten, die nur einen kleinen Teil des Geschäfts ausmachen, sollten rechtlich geprüft werden. Ihre Antworten werden nicht gespeichert.
NIS-2 in Kürze
Wer direkt betroffen ist
Unternehmen aus bestimmten Branchen – etwa Energie, Gesundheit, Verkehr, IT-Dienstleistungen oder Teile der Industrie – ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme. Einige Anbieter und Betreiber kritischer Anlagen unabhängig von ihrer Größe.
Was betroffene Unternehmen tun müssen
Sich beim BSI registrieren, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Die Geschäftsleitung ist dafür persönlich verantwortlich.
Warum es auch kleine Unternehmen trifft
Betroffene Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen. Dasselbe gilt für KRITIS-Betreiber und nach ISO/IEC 27001 zertifizierte Unternehmen. Ihre Anforderungen geben sie an Lieferanten und Dienstleister weiter.
Häufige Fragen
Mein Unternehmen ist nicht betroffen. Muss ich trotzdem etwas tun?
Gesetzlich nicht. Wenn Ihre Kunden unter NIS-2 oder die KRITIS-Regeln fallen oder nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sind, werden sie aber Nachweise zu Ihrer IT-Sicherheit verlangen – per Fragebogen, Audit oder Vertragsklausel. Mit dokumentierten Maßnahmen beantworten Sie solche Anfragen schnell und sicher.
Reicht eine ISO/IEC-27001-Zertifizierung für NIS-2 aus?
Sie deckt viele der geforderten Sicherheitsmaßnahmen ab und erleichtert Nachweise. Die Registrierung beim BSI, die Meldepflichten und die Pflichten der Geschäftsleitung ersetzt sie aber nicht.
Wie verbindlich ist das Ergebnis des Checks?
Es ist eine technische Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Grenzfälle, etwa Unternehmensgruppen oder Tätigkeiten, die nur einen kleinen Teil Ihres Geschäfts ausmachen, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Das BSI bietet zusätzlich eine eigene, ebenfalls unverbindliche Betroffenheitsprüfung an.
Wobei unterstützen Sie mich?
Bei der technischen Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen, ihrer verständlichen Dokumentation und beim Beantworten von Sicherheitsfragebögen Ihrer Kunden – im laufenden Betrieb und abgestimmt auf die Größe Ihres Unternehmens.
Wo steht Ihre IT-Sicherheit heute?
Im kostenlosen Sicherheits-Check finden wir es heraus – in rund 45 Minuten.