Verdacht auf einen Hackerangriff?
Ob Hackerangriff, Verschlüsselungstrojaner (Ransomware) oder gekapertes E-Mail-Konto: Ruhe bewahren und schnell handeln. Mit diesen Schritten begrenzen Sie den Schaden. Danach rufen Sie mich an.
Notfallnummer
Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr erreichen Sie mich direkt. Auch danach bin ich in dringenden Fällen oft noch persönlich erreichbar – garantieren kann ich das aber nicht. Nehme ich nicht selbst ab, nimmt ein KI-gestützter Telefonassistent Ihre Meldung auf und kennzeichnet sie als dringend. Ich kümmere mich darum, sobald ich verfügbar bin, spätestens am nächsten Werktag ab 8 Uhr. Einsätze außerhalb der Servicezeiten stimmen wir im Einzelfall ab und rechnen sie gesondert ab.
Bestandskunden können Vorfälle auch im Kundenportal melden.
Sofortmaßnahmen
- Betroffene Geräte vom Netz trennen. Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten. Das Gerät dabei nicht herunterfahren – im laufenden System liegen oft wichtige Spuren.
- Nichts löschen, nichts bezahlen. Keine Dateien löschen, nichts neu installieren und nicht auf Lösegeldforderungen oder Nachrichten der Angreifer reagieren.
- Passwörter nur von einem sicheren Gerät ändern. Melden Sie sich an betroffenen Geräten nicht mehr an. Ändern Sie wichtige Passwörter – zuerst E-Mail und Microsoft 365 – von einem Gerät, das nicht betroffen ist, zum Beispiel vom Smartphone.
- Festhalten, was passiert ist. Notieren Sie Uhrzeit und Auffälligkeiten und fotografieren Sie Meldungen auf dem Bildschirm mit dem Handy.
- Ihr Team warnen. Bitten Sie alle, verdächtige E-Mails nicht zu öffnen oder weiterzuleiten und auffällige Geräte nicht mehr zu benutzen.
- Mich anrufen. Je früher ich Bescheid weiß, desto besser lässt sich der Schaden begrenzen.
Zum Aushängen im Büro: die IT-Notfallkarte mit Platz für Ihre Notfallkontakte.
Typische Anzeichen eines Angriffs
- Dateien lassen sich nicht mehr öffnen oder haben plötzlich eine fremde Dateiendung.
- Auf dem Bildschirm erscheint eine Lösegeldforderung.
- Aus Ihrem E-Mail-Konto wurden Nachrichten verschickt, die Sie nicht geschrieben haben.
- Sie werden aus Konten ausgesperrt oder erhalten Hinweise auf unbekannte Anmeldungen.
- Ihre Sicherheitssoftware schlägt Alarm oder wurde ohne Ihr Zutun abgeschaltet.
Meldepflichten im Blick behalten
Bei einem Sicherheitsvorfall können gesetzliche Meldepflichten mit kurzen Fristen bestehen – etwa 72 Stunden bei Datenschutzverletzungen. Ob und wem Sie melden müssen, entscheiden Sie als Verantwortlicher, bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Anwalt. Ich unterstütze Sie mit der technischen Aufklärung und Dokumentation, die Sie dafür brauchen. Deshalb gilt: Informieren Sie mich so früh wie möglich.
Falls Sie eine Cyber-Versicherung haben, prüfen Sie Ihren Vertrag: Viele Versicherer verlangen eine schnelle Meldung und bieten eigene Notfallhilfe an.
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Damit es nicht so weit kommt
Die meisten Angriffe lassen sich mit einfachen Mitteln erschweren: aktuelle Updates, Zwei-Faktor-Anmeldung und eine Datensicherung, die sich im Ernstfall auch wirklich zurückspielen lässt. Wie es um Ihre IT steht, zeigt der kostenlose Sicherheits-Check.